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Soweit möglich, wird darum gebeten, Klagen und Anträge schriftlich einzureichen. Sofern die Hilfe der Rechtsantragsstelle zur Abgabe von Erklärungen benötigt wird, sollte nach Möglichkeit ein Termin telefonisch (0621/292-2193) vereinbart werden.

Willkommen beim Sozialgericht Mannheim

Auf diesen Internetseiten finden Sie einen Überblick zu den wesentlichen Grundsätzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie allgemeine Informationen zum Gericht und zur Rechtsprechung am Sozialgericht Mannheim.

Das Sozialgericht Mannheim ist eines der acht Sozialgerichte im Land Baden-Württemberg. Weitere Sozialgerichte befinden sich in Freiburg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Reutlingen, Stuttgart und Ulm.

Das Sozialgericht ist die erste Instanz. Weitere Instanzen sind das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart und das Bundessozialgericht in Kassel.

Der Zuständigkeitsbereich des Sozialgericht Mannheim umfasst die Stadtkreise Mannheim und Heidelberg sowie die Landkreise Neckar-Odenwaldkreis und den Rhein-Neckar-Kreis.

Anschrift

P 6, 20-21 (Planken)
68161 Mannheim

Postfach 12 00 32
68150 Mannheim

Telefon: 0621/292-0
Telefax: 0621/292-2933
E-Mail: poststelle@sgmannheim.justiz.bwl.de

Wichtige Hinweise zur Kontaktaufnahme per Email/DE-Mail finden Sie hier!

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